Die gymnasiale Oberstufe im Land Sachsen-Anhalt gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase, d.h. die Jahrgangsstufe 10 und eine zweijährige Qualifikationsphase, d.h. die Jahrgangstufen 11 und 12.
Grundlage für die Organisation des Unterrichts in der Oberstufe ist die so genannte Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung), die hier heruntergeladen werden kann.