Zulassung zur Abiturprüfung

Im Folgenden sind die Leistungen zusammengestellt, die entsprechend der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (OSV) vom 3. Dezember 2013 (zuletzt geändert am 3. November 2016) in der Qualifikationsphase zu erbringen sind, um zum Abitur zugelassen zu werden und die Abiturprüfung zu bestehen.

 

Für die Zulassung zur Abiturprüfung zählen mindestens 36 Kurshalbjahresergebnisse (KHJE) in einfacher Wertung. Darunter müssen sein:

1. vier Kurshalbjahresergebnisse aus Deutsch,

2. vier Kurshalbjahresergebnisse aus einer Profilfach-Fremdsprache,

3. zwei Kurshalbjahresergebnisse aus Musik oder Kunsterziehung,

4. vier Kurshalbjahresergebnisse aus Geschichte,

5. vier Kurshalbjahresergebnisse aus Mathematik,

6. vier Kurshalbjahresergebnisse aus einer Profilfach-Naturwissenschaft und

7. alle Kurshalbjahresergebnisse der Prüfungsfächer, sofern sie nicht bereits vorher durch die Einbringung gemäß den Nummern 1 bis 6 erfasst sind.

Weitere Kurshalbjahresergebnisse können eingebracht werden. (OSV, § 38, Abs. 1)

 

Der Gesamtpunktwert in diesem Bereich [dem so genannten Block I nach der OSV] errechnet sich nach der Formel "(P/A) x 40". Dabei ist "P" die Summe der eingebrachten Punktwerte und "A" die Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse. Es wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet. Ab n,5 wird aufgerundet. (OSV, § 38, Abs. 2)

 

Von den auf diese Weise maximal erreichbaren 600 Punkten müssen mindestens 200 erzielt werden und von den verpflichtend einzubringenden Kurshalbjahresergebnissen dürfen höchstens 20 v. H. mit weniger als 05 Punkten und keine mit 0 Punkten bewertet worden sein. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Kurshalbjahresergebnisse hängt davon ab, wie viele Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden (vgl. OSV, § 38, Abs. 3/4). 

 

Es ist also möglich, mehr als 36 Kurshalbjahresergebnissen einzubringen, wenn dadurch das Gesamtergebnis verbessert wird. 

 

Sind diese Bedingungen erfüllt, seid ihr zur eigentlichen Abiturprüfung zugelassen. Ein entsprechender Aushang erfolgt nach der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung.